Bettina Zydatiß, 2. Vorsitzende DGhK e.V.
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Tel: 030-7859402
Die Deutsche Gesellschaft für das hochbegabte Kind fordert:
Auch in Zukunft Begabtenförderung ab Klasse 5 an Berliner Gymnasien
Die DGhK fordert die Beibehaltung der Zugangsmöglichkeit zum Gymnasium ab Klasse 5 für Schüler mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten in Berlin!
Gleichzeitig unterstützt sie die ‚Entschleunigung’ des Bildungsganges. Der derzeitige Schulversuch (Superschnellläufer) mit einem verkürzten Durchlaufen der Zeit bis zum Abitur in 7 Jahren ohne Anpassung des Lehrplans verhindert ein tiefer gehendes neigungsorientiertes Arbeiten. Die Schülerinnen und Schüler um die es der DGhK geht, lernen schneller als andere und verfolgen dabei nicht selten unkonventionelle aber zeitaufwändige Wege. Sie forschen und ergründen Aufgaben- und Problemstellungen äußerst intensiv und engagiert, wobei sie in der Regel beachtenswerte Ergebnisse erzielen.
Die in Berlin vorherrschende sechsjährige Grundschulzeit kann unter den derzeitigen Bedingungen auf die Bedürfnisse dieser Kinder in der Regel nicht hinreichend eingehen. Neben grundständigen Gymnasien mit einem alt- bzw. neusprachlichen, bilingualen oder mathematisch-naturwissenschaftlichen Profil muss es für besonders leistungsfähige und leistungsbereite Hochbegabte auch Gymnasialklassen ab Jahrgangsstufe 5 geben, die den Lernbedürfnissen dieser Schülerinnen und Schüler gerecht werden.
Da besonders begabte Schülerinnen und Schüler genauso ein Recht auf angemessene Förderung haben wie alle anderen Kinder auch, muss dem Schulgesetz §4 Absatz 3 Rechnung getragen werden:
(3) Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen, hohen kognitiven Fähigkeiten oder mit erheblichen Lernschwierigkeiten sind besonders zu fördern. Drohendem Leistungsversagen und anderen Beeinträchtigungen des Lernens, der sprachlichen, körperlichen, sozialen und emotionalen Entwicklung soll mit Maßnahmen der Prävention, der Früherkennung und der rechtzeitigen Einleitung von zusätzlicher Förderung begegnet werden. Die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf soll vorrangig im gemeinsamen Unterricht erfolgen.
Diese für die Begabtenförderung wichtige Sichtweise wurde seinerzeit unter dem damaligen Schulsenator Klaus Böger (SPD) im Schulgesetz von 2004 verankert und sollte weiterhin Richtschnur für zukünftige Regelungen sein.
Individuelle Förderung steht allen Kindern zu!





